KATHARINA KAMM RAUMKULTUR

Allgemeine Geschäftsbedingungen KATHARINA KAMM RAUMKULTUR

 

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge der KATHARINA KAMM RAUMKULTUR mit ihren Kunden gelten diese Allgemeinen Vertragsbedingungen. Andere oder entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn KATHARINA KAMM RAUMKULTUR ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote der KATHARINA KAMM RAUMKULTUR sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei wir für die sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten einstehen. Erst durch den Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden kommt ein Vertragsschluss zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen/Nachträge, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Farbangaben oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Liefertermin

3.1 Soweit kein ausdrücklicher verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

3.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.3 Der Kunde kann uns innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern.

Sollten wir einen verbindlichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderen, von uns zu vertretenden Gründen in Verzug geraten, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Erst wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. die vertragliche Leistung unter Berücksichtigung der Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zeitlich später zu erbringen. Über den Eintritt einer derartigen Verzögerung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Sollte die Verzögerung unangemessen lange dauern, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Versand & Gefahrübergang

4.1 Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde. Sie sind in den ausgezeichneten Preisen nicht enthalten und werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

4.2 Bei der Lieferung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die an ihn gerichtete Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Laden oder bei direktem Versand, den Betrieb des Vorlieferanten, verlässt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, so geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Kunde hat uns in diesem Fall für die Verzögerungsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Wir sind in diesem Fall stattdessen auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Kunden die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.

5. Anlieferung/Montage

5.1 Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Lieferfahrzeug unmittelbar an das Gebäude heranfahren und dort entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfahrt verursacht werden, sind gesondert zu berechnen.

5.2 Eine Montageleistung muss schriftlich vereinbart werden. Können vereinbarte Montagetermine von dem Kunden nicht wahrgenommen werden, müssen diese 24 Stunden vorher schriftlich abgesagt werden, ansonsten werden diese in Rechnung gestellt. Der Kunde hat hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) zu gewährleisten, dass eine Montage möglich ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verfügen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

7.1 Soweit die in unseren Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annährend maßgebend.

7.2 Soweit der gelieferte Gegenstand mangelhaft ist, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

7.3 Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.

8. Haftung

8.1 Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für die Schäden, die von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die
Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

9.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in den Rechnungen genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

9.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind von dem Kaufpreis 60 % nach Auftragserteilung und 40 % nach Auftragsausführung zu bezahlen. Nach entsprechender Rechnungsstellung ist der jeweilige Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch uns 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

9.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

10. Sonstiges

10.1 Auf all unsere Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, falls die AGBs eine Regelungslücke enthalten.

 

Katharina Kamm, Juni 2024

Katharina Kamm Raumkultur